Satzung des Kreisverbandes Kassel e.V.

Aufgrund des § 11 a (4) der Hauptsatzung der EUROPA-UNION Deutschland und des § 16 (4) der Satzung des Landesverbandes Hessen der EUROPA-UNION hat sich der Kreisverband Kassel e.V. der EUROPA-UNION in der Kreisversammlung 2001 die hier abrufbare Satzung (Stand 10/2022) gegeben.  

Programm, Zweck und Ziel

Die Satzung des Kreisverbandes Kassel folgt der Satzung der Europa-Union Deutschland und deren Landesverband Hessen in allen wesentlichen Punkten:

Zweck des Vereins ist die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Ziel ist die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa auf föderativer und parlamentarisch demokratischer Grundlage. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Initiative Europäische Bürgerbegegnung, die Förderung von internationalen Begegnungen, die Durchführung von Studienreisen, Seminaren und öffentlichen Veranstaltungen sowie die Teilnahme an Europa-Aktionen und die Mitwirkung am Europäischen Schulwettbewerb. Der Kreisverband Kassel e.V. der EUROPA-UNION ist ein ordentlichen Mitglied des Landesverbandes Hessen e.V.

Der Kreisverband bekennt sich zum "Öffnet externen Link in neuem FensterHertensteiner Programm" vom 21. September 1946:

1. Eine auf föderativer Grundlage errichtete europäische Gemeinschaft ist ein notwendiger und wesentlicher Bestandteil jeder wirklichen Weltunion.

2. Entsprechend den föderalistischen Grundsätzen, die den demokratischen Aufbau von unten nach oben verlangen, soll die europäische Völkergemeinschaft die Streitigkeiten, die zwischen ihren Mitgliedern entstehen könnten, selbst schlichten.

3. Die Europäische Union fügt sich in die Organisation der Vereinten Nationen ein und bildet eine regionale Körperschaft im Sinne des Artikels 52 der Charta.

4. Die Mitglieder der Europäischen Union übertragen einen Teil ihrer wirtschaftlichen, politischen und militärischen Souveränitätsrechte an die von ihnen gebildete Föderation.

5. Die Europäische Union steht allen Völkern europäischer Wesensart, die ihre Grundsätze anerkennen, zum Beitritt offen.

6. Die Europäische Union setzt die Rechte und Pflichten ihrer Bürger in der Erklärung der Europäischen Bürgerrechte fest.

7. Diese Erklärung beruht auf der Achtung vor dem Menschen in seiner Verantwortung gegenüber den verschiedenen Gemeinschaften, denen er angehört.

8. Die Europäische Union sorgt für den planmäßigen Wiederaufbau und für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit sowie dafür, daß der technische Fortschritt nur im Dienste der Menschheit verwendet wird.

9. Die Europäische Union richtet sich gegen niemand und verzichtet auf jede Machtpolitik, lehnt es aber auch ab, Werkzeug irgendeiner fremden Macht zu sein.

10. Im Rahmen der Europäischen Union sind regionale Unterverbände, die auf freier Übereinkunft beruhen, zulässig und sogar wünschenswert.

11. Nur die Europäische Union wird in der Lage sein, die Unversehrtheit des Gebietes und die Bewahrung der Eigenart aller ihrer Völker, großer und kleiner, zu sichern.

12. Durch den Beweis, daß es seine Schicksalsfragen im Geiste des Föderalismus selbst lösen kann, soll Europa einen Beitrag zum Wiederaufbau und zu einem Weltbund der Völker leisten.  

Gemeinnützigkeit

Der Kreisverband Kassel e.V. der Europa-Union verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Mitglieder haben Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen, die ihnen bei der Wahrnehmung übertragener satzungsmäßiger Aufgaben entstanden sind. Die Erstattung von Reisekosten erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften und zulässigen Höchstbeträge.

Name, Sitz, Geschäftsjahr und Gliederung

(1) Der Name des Vereins lautet: EUROPA-UNION Deutschland Kreisverband Kassel e.V.

(2) Sitz des Vereins ist Kassel.

(3) Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kassel einzutragen.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Kassel unter dem Zeichen VR 3242.

Die vollständige Satzung herunterladen.